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   BVerwG, 12.09.2018 - 4 A 13.17   

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BVerwG, 12.09.2018 - 4 A 13.17 (https://dejure.org/2018,30962)
BVerwG, Entscheidung vom 12.09.2018 - 4 A 13.17 (https://dejure.org/2018,30962)
BVerwG, Entscheidung vom 12. September 2018 - 4 A 13.17 (https://dejure.org/2018,30962)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    EnLAG § 1, Anlage; VwGO § 50 Abs. 1 Nr. 6 VwGO
    Abweichung; Bedarfsplan; Bundesverwaltungsgericht; Energieleitungsausbaugesetz; Erstinstanzliche Zuständigkeit; Netzverknüpfungspunkt; Vorhaben

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 EnLAG, Anl EnLAG, § 50 Abs 1 Nr 6 VwGO
    Verweisungsbeschluss wegen sachlicher Unzuständigkeit

  • Wolters Kluwer

    Modifikation und Konkretisierung eines Bedarfsplans nach dem Energieleitungsausbaugesetz; Verbindlichkeit der Angabe des Netzverknüpfungspunktes

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Bedarfsplan nach Energieleitungsausbaugesetz

  • rewis.io

    Verweisungsbeschluss wegen sachlicher Unzuständigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EnLAG § 1, Anl.; VwGO VwGO § 50 Abs. 1 Nr. 6
    Bundesverwaltungsgericht; Erstinstanzliche Zuständigkeit; Vorhaben; Energieleitungsausbaugesetz; Bedarfsplan; Netzverknüpfungspunkt; Abweichung

  • rechtsportal.de

    EnLAG § 1
    Modifikation und Konkretisierung eines Bedarfsplans nach dem Energieleitungsausbaugesetz; Verbindlichkeit der Angabe des Netzverknüpfungspunktes

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bedarfsplan nach Energieleitungsausbaugesetz legt Anlagenstandort nicht fest!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bedarfsplan nach Energieleitungsausbaugesetz legt keinen Anlagenstandort fest

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bedarfsplan nach Energieleitungsausbaugesetz legt keinen Anlagenstandort fest

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2019, 91
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 26.09.2013 - 4 VR 1.13

    Kein Baustopp für Teilstrecke der Höchstspannungsleitung Hamburg/Nord - Dollern

    Auszug aus BVerwG, 12.09.2018 - 4 A 13.17
    Die Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts erstreckt sich auch auf Abschnitte dieser Vorhaben (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. Juni 2017 - 4 A 11.16 u.a. - BVerwGE 159, 121 Rn. 10 und vom 14. März 2018 - 4 A 5.17 - NVwZ 2018, 1322 Rn. 12 ; Beschluss vom 26. September 2013 - 4 VR 1.13 - NuR 2013, 800 Rn. 9).

    Eine formale Sichtweise des Bedarfsplans trägt schließlich dem verfassungsrechtlich gebotenen Ausnahmecharakter des § 50 Abs. 1 Nr. 6 VwGO Rechnung (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juli 2008 - 9 A 14.07 - BVerwGE 131, 274 Rn. 32): Bei der Zuweisung von Einzelprojekten in die erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts steht dem Gesetzgeber zwar ein weiter Einschätzungsspielraum zu, die Zuweisung jedes Einzelprojekts muss aber von ausreichend tragfähigen Gründen gerechtfertigt sein (BVerwG, Beschluss vom 26. September 2013 - 4 VR 1.13 - NuR 2013, 800 Rn. 11).

  • BVerwG, 08.01.2014 - 9 A 4.13

    Naturschutzvereinigung; eigene Rechte; gerichtlicher Vergleich; Planänderung;

    Auszug aus BVerwG, 12.09.2018 - 4 A 13.17
    Danach gehören zur Bedarfsplanung die Netzverknüpfung und die Dimensionierung, während hinsichtlich aller anderen Aspekte die Konkretisierung Sache der nachfolgenden Planungsstufen ist (BVerwG, Urteil vom 8. Januar 2014 - 9 A 4.13 - BVerwGE 149, 31 Rn. 32).

    Denn die gesetzliche Bedarfsfeststellung hat nicht zum Inhalt, dass alle von ihr abweichenden Varianten nicht den Zielsetzungen des Energiewirtschaftsgesetzes entsprechen und daher ausgeschlossen sind (vgl. für das Straßenplanungsrecht BVerwG, Urteil vom 8. Januar 2014 - 9 A 4.13 - BVerwGE 149, 31 Rn. 31).

  • BVerwG, 20.05.1999 - 4 A 12.98

    Straßenplanung; Planfeststellung; Privatfinanzierung eines Straßenbauvorhabens;

    Auszug aus BVerwG, 12.09.2018 - 4 A 13.17
    Dies gilt insbesondere für den Verlauf einer Trasse, der von den zeichnerischen Darstellungen des Bedarfsplans abweichen kann (BVerwG, Urteile vom 12. Dezember 1996 - 4 C 29.94 - BVerwGE 102, 331 , vom 20. Mai 1999 - 4 A 12.98 - NVwZ 2000, 555 und vom 15. Januar 2004 - 4 A 11.02 - Buchholz 451.91 Europ.
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 19.94

    Der Autobahnring München (West) kann weitergebaut werden

    Auszug aus BVerwG, 12.09.2018 - 4 A 13.17
    Dass das Vorhaben - wie die Beklagte und die Beigeladene geltend machen - die gleichen energiewirtschaftlichen Ziele wie das Vorhaben nach dem Bedarfsplan hat, genügt nicht: Denn die Festlegungen des Gesetzgebers dürfen nicht durch Mutmaßungen über seine Motive in Frage gestellt werden (BVerwG, Urteil vom 21. März 1996 - 4 C 19.94 - BVerwGE 100, 370 zum Straßenplanungsrecht).
  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 29.94

    Klagen gegen Autobahn A 7 im wesentlichen erfolglos

    Auszug aus BVerwG, 12.09.2018 - 4 A 13.17
    Dies gilt insbesondere für den Verlauf einer Trasse, der von den zeichnerischen Darstellungen des Bedarfsplans abweichen kann (BVerwG, Urteile vom 12. Dezember 1996 - 4 C 29.94 - BVerwGE 102, 331 , vom 20. Mai 1999 - 4 A 12.98 - NVwZ 2000, 555 und vom 15. Januar 2004 - 4 A 11.02 - Buchholz 451.91 Europ.
  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster

    Auszug aus BVerwG, 12.09.2018 - 4 A 13.17
    Eine formale Sichtweise des Bedarfsplans trägt schließlich dem verfassungsrechtlich gebotenen Ausnahmecharakter des § 50 Abs. 1 Nr. 6 VwGO Rechnung (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juli 2008 - 9 A 14.07 - BVerwGE 131, 274 Rn. 32): Bei der Zuweisung von Einzelprojekten in die erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts steht dem Gesetzgeber zwar ein weiter Einschätzungsspielraum zu, die Zuweisung jedes Einzelprojekts muss aber von ausreichend tragfähigen Gründen gerechtfertigt sein (BVerwG, Beschluss vom 26. September 2013 - 4 VR 1.13 - NuR 2013, 800 Rn. 11).
  • BVerwG, 05.12.2008 - 9 B 28.08

    Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensmangel; Aufklärungspflicht;

    Auszug aus BVerwG, 12.09.2018 - 4 A 13.17
    UmweltR Nr. 12 S. 59; Beschluss vom 5. Dezember 2008 - 9 B 28.08 - NVwZ 2009, 320 Rn. 23).
  • BVerwG, 18.07.2013 - 7 A 4.12

    Planfeststellung; Netzausbau; Netzentwicklungsplan; Netzregion;

    Auszug aus BVerwG, 12.09.2018 - 4 A 13.17
    Indes erstreckt sich die gesetzliche Feststellung der energiewirtschaftlichen Notwendigkeit und des vordringlichen Bedarfs nach § 1 Abs. 2 Satz 2 EnLAG auf die dort bezeichneten Vorhaben und nicht zugleich auf ähnliche, aber geringer dimensionierte: So schließt das Gesetz den Einwand Betroffener aus, ein im Bedarfsplan als "Neubau" bezeichnetes Vorhaben sei nicht erforderlich, weil seine Ziele durch eine weniger aufwändige technische Ausführung, etwa eine Umrüstung oder Zubeseilung, ebenso erreicht werden könnten (BVerwG, Urteile vom 18. Juli 2013 - 7 A 4.12 - BVerwGE 147, 184 Rn. 39 und vom 21. Januar 2016 - 4 A 5.14 - BVerwGE 154, 73 Rn. 52 f.).
  • BVerwG, 17.12.2013 - 4 A 1.13

    Gemeindliches Eigentum; Beurteilungsermächtigung; allgemeine Vorprüfung des

    Auszug aus BVerwG, 12.09.2018 - 4 A 13.17
    In einem solchen Fall bedarf es der Prüfung, ob ein Vorhaben gemessen an den Zielen des zugrunde liegenden Fachplanungsgesetzes vernünftigerweise geboten ist (BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 4 A 1.13 - BVerwGE 148, 353 Rn. 45).
  • BVerwG, 21.01.2016 - 4 A 5.14

    Energieleitung; 380 kV-Höchstpannungs-Freileitung; Uckermarkleitung;

    Auszug aus BVerwG, 12.09.2018 - 4 A 13.17
    Indes erstreckt sich die gesetzliche Feststellung der energiewirtschaftlichen Notwendigkeit und des vordringlichen Bedarfs nach § 1 Abs. 2 Satz 2 EnLAG auf die dort bezeichneten Vorhaben und nicht zugleich auf ähnliche, aber geringer dimensionierte: So schließt das Gesetz den Einwand Betroffener aus, ein im Bedarfsplan als "Neubau" bezeichnetes Vorhaben sei nicht erforderlich, weil seine Ziele durch eine weniger aufwändige technische Ausführung, etwa eine Umrüstung oder Zubeseilung, ebenso erreicht werden könnten (BVerwG, Urteile vom 18. Juli 2013 - 7 A 4.12 - BVerwGE 147, 184 Rn. 39 und vom 21. Januar 2016 - 4 A 5.14 - BVerwGE 154, 73 Rn. 52 f.).
  • BVerwG, 14.06.2017 - 4 A 11.16

    380 kV-Freileitung zwischen Wehrendorf und St. Hülfe darf gebaut werden

  • BVerwG, 14.03.2018 - 4 A 5.17

    Klagen gegen eine Höchstspannungsfreileitung in Hürth teilweise erfolgreich

  • BVerwG, 27.07.2020 - 4 VR 7.19

    Abwägungsgebot; Aufschiebende Wirkung; Auszulegende Unterlagen; Bekanntmachung;

    Eine Trasse unter Umgehung des Anfangspunktes Neuenhagen ist keine Trassenvariante, sondern ein anderes Vorhaben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. September 2018 - 4 A 13.17 - Buchholz 310 § 50 VwGO Nr. 39 Rn. 4), das von der gesetzlichen Bedarfsfeststellung nicht gedeckt ist.
  • BVerwG, 27.07.2021 - 4 A 14.19

    Klagen gegen Höchstspannungsfreileitung durch Birkenwerder erfolglos

    Ein Vorhaben mit einem anderen Anfangspunkt ist keine Trassenvariante, sondern ein anderes Vorhaben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. September 2018 - 4 A 13.17 - Buchholz 310 § 50 VwGO Nr. 39 Rn. 4), das von der gesetzlichen Bedarfsfeststellung nicht gedeckt ist.
  • BVerwG, 22.02.2024 - 11 VR 4.24
    Schließlich führt der Beschluss des 4. Senats vom 12. September 2018 âEURŒ- 4 A 13.17 - (Buchholz 310 § 50 VwGO Nr. 39 Rn. 4 f.) auf kein anderes Ergebnis.
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